AFKDO SitzungRichtlinie - Nutzung des Übungsgeländes der NÖ Landes-Feuerwehrschule
Die Nutzung des Übungsgeländes soll die Möglichkeit bieten, Objekte und Einsatzsituationen zu beüben, deren Durchführung aufgrund fehlender oder nicht vorhandener Übungsobjekte und –möglichkeiten im örtlichen Bereich nur sehr schwer bis gar nicht möglich sind. Die für Übungen vorgesehenen Objekte sind in dieser Richtlinie angeführt.



Allgemeines

Sämtliche am Übungsgelände befindlichen mobilen Übungseinrichtungen, wie Fahrzeuge, Anhänger usw. stehen nicht zur Verfügung. Ausnahmen stehen ausdrücklich in den Objektbeschreibungen. Das Inventar der Objekte darf jedoch durch die Übung nicht beschädigt bzw. unbrauchbar gemacht werden. Die NÖ Landes-Feuerwehrschule (kurz: NÖ LFWS) stellt ausschließlich das Übungsobjekt, die Wasserentnahmestellen, das Service Center für das Auf- und Abrüsten, sowie die Möglichkeit der Wiederbefüllung aufgebrauchter Atemluftflaschen durch den Betreuer der NÖ LFWS zur Verfügung. Weiters werden die übenden Einheiten (kurz: Nutzer) durch einen Mitarbeiter der NÖ LFWS betreut (siehe Punkt 1.3 Betreuung durch die NÖ LFWS). Es ist ein Ausbilder der übenden Einheit(en) mittels Anmeldeformular namhaft zu machen, der als Ansprechpartner für die NÖ LFWS fungiert und für die Übungsdurchführung und Sicherheit sowie Einhaltung dieser Richtlinie verantwortlich ist. Er hat während der gesamten Ausbildung anwesend zu sein. Das Fahren mit Folgetonhorn bei der/den Übung(en) ist verboten! Grünflächen dürfen grundsätzlich nicht befahren und beübt werden. Ausnahme: Im Lageplan ausgewiesene Flächen! In den jeweiligen Objekten darf grundsätzlich kein Wasser aufgebracht werden! Das Mitbringen sowie das Konsumieren von alkoholischen Getränken während der Nutzung des Übungsgeländes (vor, während und nach der Übung) ist untersagt. Alle zur Übung und Lagedarstellung notwendigen Mittel, wie z.B. Ausrüstung, Fahrzeuge, Puppen, Nebelgeräte usw. sind vom Nutzer mitzubringen. Mitgebrachte Übungsfahrzeuge sind bereits vor Ihrer Anlieferung von Ölen, Treibstoffen und anderen Flüssigkeiten zu befreien und sind durch den Nutzer zu entsorgen. Die Übungsstellen sind besenrein zu hinterlassen! Bei groben Verstößen gegen diese Richtlinie kann durch den Betreuer der NÖ LFWS die Übung abgebrochen werden. Die NÖ LFWS behält sich das Recht vor, den betroffenen Nutzer von einer weiteren Nutzung aus zu schießen.

Übungstermine und Anmeldung
Mögliche Übungstermine werden seitens der NÖ LFWS auf der Homepage (www.feuerwehrschule.at) und in der Fachzeitschrift der NÖ Feuerwehren „Brandaus“ veröffentlicht. Die Anmeldung erfolgt durch den Kommandanten der übenden Einheit(en) über das im Download-Bereich der Homepage der NÖ LFWS unter (www.feuerwehrschule.at) bereitgestellten Formular „Antrag auf Nutzung des Übungsgeländes der NÖ Landes-Feuerwehrschule“. Er bestätigt damit die Angaben über den Nutzer und die Anerkennung der Richtlinie „Nutzung des Übungsgeländes der NÖ Landes-Feuerwehrschule“. Weiters ist auf dem Anmeldeformular eine Kurzinfo über die geplante Ausbildung (Übungsziel, geplanter Ablauf, Übungsdauer, usw.) anzuführen. Aus organisatorischen Gründen wird maximal 1 Termin pro Jahr und Nutzer vergeben. Der Nutzer kann pro Anmeldung maximal 3 Objekte beantragen. Die NÖ LFWS behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen Anträge abzulehnen. Der Nutzer meldet mit dem Formular sein generelles Interesse zur Nutzung des Übungsgeländes zu einem der veröffentlichten Termine an. Wunschtermine können nicht berücksichtigt werden. Der Nutzer ist daher angehalten, die Ausbildung/Übung so zu planen, dass sie an jedem der veröffentlichten Termine stattfinden kann. Seitens der NÖ LFWS wird der Nutzer zeitgerecht von dem nächstmöglichen Übungstermin laut Veranstaltungsprogramm und von der Durchführbarkeit des Übungsvorhabens in Kenntnis gesetzt.

Richtlinien und Anmeldeformular im Downloadbereich
Info: Nur berechtige User haben ein Downloadrecht.

>>Richtlinien Nutzung des Übungsgeländes der NÖ LFWS

>>Richtlinien Übungsgeländes der NÖ LFWS Anmeldung

Foto&Text: Jürgen Pistracher