AFKDO SitzungAussendung Landesfeuerwehrkommando am 2.Juli 2008

Der NÖ Landesfeuerwehrverband teilt Ihnen folgende Neuerungen in den spezifischen Baurichtlinien für Einsatzfahrzeuge mit:



  • Bei Kleinlösch- bzw. Löschfahrzeugen mit Wasser, ist die Alternative „Einbaupumpe“ anstelle einer TS nicht mehr möglich
  • Ein Löschfahrzeug, ausgeführt als LF mit Wasser, darf eine höchst zulässige Gesamtmasse von 12t nicht überschreiten
  • Der Nenninhalt des Löschwassertanks bei einem LF-W kann bis maximal 1.000 Liter betragen
  • Bei sämtlichen Lösch- bzw. Tanklöschfahrzeugen sind bei Neubeschaffung der Ausrüstung Hohlstrahlrohre anzukaufen. Bei Übernahme von Ausrüstungsgegenständen ist darauf zu achten, daß mindestens ein Strahlrohr als Hohlstrahlrohr ausgeführt ist

Diese Änderungen gelten ab sofort und sind als verbindlich an zu sehehn, bei etwaigen Abweichungen wird die entsprechende Förderung einbehalten.

Kommerzialrat LBD Josef Buchta

Edit: Jürgen Pistracher, Ausschreibung: LFKDO