Zwar nicht auf der Tagesordnung, aber im Rahmen der Gruppenarbeiten angesprochen wurde das Thema der geplanten Änderungen bei der Mindestausrüstung, sodass LBDSTV Blutsch einen Einblick in die bisherigen Überlegungen gab.Die folgenden Ausführungen sind daher mit Vorbehalt zu betrachten. Einerseits sind die Überlegungen nicht beendet, einiges könnte mangels schriftlicher Unterlagen auch falsch oder unvollständig verstanden worden sein!

Fix dürfte sein, dass die Nutzungsdauer der Fahrzeuge von 20 auf 25 Jahre erhöht werden wird.

Außerdem wird das Fahrzeugkonzept auf folgende wesentliche Fahrzeugtypen geändert:

  • HLF 1 (Hilfeleistungsfahrzeug 1): löst im Wesentlichen das KLF ab
    • bis 5,5 t (künftig mit B-Führerschein zu lenken),
    • Besatzung 1:8 oder Staffel
    • je nach Möglichkeit bis max. 500 l Wasser
    • Ladebordwand für Rollpalettensystem (800 x 1200 x 1500 mm)
  • HLF 2
    • 15-Tonnen-Fahrgestell, Allrad
    • 1.500 bis 2.000 l Wasser
    • Einbaupumpe mit oder ohne Hochdruck
    • Pumpenbedienung von der Beifahrerseite
    • Ladebordwand mit Platz für 2 Rollcontainer
    • hydr. RG, Notstrom seitlich
    • 5-Tonnen-Seilwinde möglich
  • HLF 3 (entspr. im Wesentlichen den bish. TLF 4000, RLF 2000)
    • 18-Tonnen-Fahrgestell
    • 2.000 bis 4.000 l Wasser
    • bis 8-T-Seilwinde
    • Pumpe bis 3.000 l/min

Für die Zuteilung der Fahrzeuge pro Gemeinde wird versucht, das Risiko mit sachlichen Argumenten, getrennt für Brandeinsatz und technische Einsätze zu bewerten. Derzeit werden 10 Einstufungsklassen für Brandeinsätze und 4 für TE angenommen, z.B.

  • Einsatzzahlen in der Gemeinde
  • Anzahl der Einwohner, Häuser, Haushalte
  • nutzbare Flächen (Wald, Landwirtschaft, Baufläche...)
  • Infrastruktur (Betriebe bis 20, bis 200 oder über 200 Arbeitnehmer...)
  • Länge der Gemeindestraßen, Landesstraßen und Autobahnen)
  • Art der Straßen (Gefahrenpotential...)
  • Krankenhäuser, Schulen, Theater, Disko, Haltestellen, TÜPL, Flugplatz, Wasserstraßen etc.)
  • vorhandene Fahrzeuge innerhalb von 10 km Umkreis wrden als Punkteabzüge berücksichtigt

Aus der sich dabei ergebenden Punktezahl wird die Bewertungsklasse bestimmt. Die Gemeinde und die Feuerwehren sind dann gefordert, das Fahrzeugkonzept zu erstellen und zu verteilen.

  • Jede FW sollte aber zumindest über ein HLF 1 verfügen.
  • Zusätzlich wird versucht werden, für den Transport der übrigen Mannschaft auch 1 MTF zu fördern.
  • Die Höhe der Fördersätze sind noch unbekannt.
  • Darüber hinaus wird es ein Stationierungskonzept für überregionale Fahrzeuge geben - derzeit offen.
  • Statt SRF wird es künftig Wechselladefahrzeuge geben.
  • Die Auszahlung der Förderung wird künftig auch davon abhängen, dass eine Abmeldebestätigung für das alte, ersetzte Fahrzeug vorgelegt wird, d.h. die Förderung eines neuen Fahrzeuges bei gleichzeitiger Weiterverwendung des alten wird nicht mehr möglich sein.

Text: Franz Bretterbauer