| Geplante Änderung der Mindestausrüstungsverordnung |
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| Dienstag, den 21. Dezember 2010 um 15:11 Uhr | ||||
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Zwar nicht auf der Tagesordnung, aber im Rahmen der Gruppenarbeiten angesprochen wurde das Thema der geplanten Änderungen bei der Mindestausrüstung, sodass LBDSTV Blutsch einen Einblick in die bisherigen Überlegungen gab.Die folgenden Ausführungen sind daher mit Vorbehalt zu betrachten. Einerseits sind die Überlegungen nicht beendet, einiges könnte mangels schriftlicher Unterlagen auch falsch oder unvollständig verstanden worden sein! Fix dürfte sein, dass die Nutzungsdauer der Fahrzeuge von 20 auf 25 Jahre erhöht werden wird. Außerdem wird das Fahrzeugkonzept auf folgende wesentliche Fahrzeugtypen geändert:
Für die Zuteilung der Fahrzeuge pro Gemeinde wird versucht, das Risiko mit sachlichen Argumenten, getrennt für Brandeinsatz und technische Einsätze zu bewerten. Derzeit werden 10 Einstufungsklassen für Brandeinsätze und 4 für TE angenommen, z.B.
Aus der sich dabei ergebenden Punktezahl wird die Bewertungsklasse bestimmt. Die Gemeinde und die Feuerwehren sind dann gefordert, das Fahrzeugkonzept zu erstellen und zu verteilen.
Text: Franz Bretterbauer
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