| Richtlinie - Nutzung des Übungsgeländes der NÖ Landes-Feuerwehrschule |
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| Dienstag, den 09. September 2008 um 10:10 Uhr | ||||
Richtlinie - Nutzung des Übungsgeländes der NÖ Landes-FeuerwehrschuleDie Nutzung des Übungsgeländes soll die Möglichkeit bieten, Objekte und Einsatzsituationen zu beüben, deren Durchführung aufgrund fehlender oder nicht vorhandener Übungsobjekte und –möglichkeiten im örtlichen Bereich nur sehr schwer bis gar nicht möglich sind. Die für Übungen vorgesehenen Objekte sind in dieser Richtlinie angeführt. Allgemeines Sämtliche am Übungsgelände befindlichen mobilen Übungseinrichtungen, wie Fahrzeuge, Anhänger usw. stehen nicht zur Verfügung. Ausnahmen stehen ausdrücklich in den Objektbeschreibungen. Das Inventar der Objekte darf jedoch durch die Übung nicht beschädigt bzw. unbrauchbar gemacht werden. Die NÖ Landes-Feuerwehrschule (kurz: NÖ LFWS) stellt ausschließlich das Übungsobjekt, die Wasserentnahmestellen, das Service Center für das Auf- und Abrüsten, sowie die Möglichkeit der Wiederbefüllung aufgebrauchter Atemluftflaschen durch den Betreuer der NÖ LFWS zur Verfügung. Weiters werden die übenden Einheiten (kurz: Nutzer) durch einen Mitarbeiter der NÖ LFWS betreut (siehe Punkt 1.3 Betreuung durch die NÖ LFWS). Es ist ein Ausbilder der übenden Einheit(en) mittels Anmeldeformular namhaft zu machen, der als Ansprechpartner für die NÖ LFWS fungiert und für die Übungsdurchführung und Sicherheit sowie Einhaltung dieser Richtlinie verantwortlich ist. Er hat während der gesamten Ausbildung anwesend zu sein. Das Fahren mit Folgetonhorn bei der/den Übung(en) ist verboten! Grünflächen dürfen grundsätzlich nicht befahren und beübt werden. Ausnahme: Im Lageplan ausgewiesene Flächen! In den jeweiligen Objekten darf grundsätzlich kein Wasser aufgebracht werden! Das Mitbringen sowie das Konsumieren von alkoholischen Getränken während der Nutzung des Übungsgeländes (vor, während und nach der Übung) ist untersagt. Alle zur Übung und Lagedarstellung notwendigen Mittel, wie z.B. Ausrüstung, Fahrzeuge, Puppen, Nebelgeräte usw. sind vom Nutzer mitzubringen. Mitgebrachte Übungsfahrzeuge sind bereits vor Ihrer Anlieferung von Ölen, Treibstoffen und anderen Flüssigkeiten zu befreien und sind durch den Nutzer zu entsorgen. Die Übungsstellen sind besenrein zu hinterlassen! Bei groben Verstößen gegen diese Richtlinie kann durch den Betreuer der NÖ LFWS die Übung abgebrochen werden. Die NÖ LFWS behält sich das Recht vor, den betroffenen Nutzer von einer weiteren Nutzung aus zu schießen. Übungstermine und Anmeldung Foto&Text: Jürgen Pistracher
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| Aktualisiert ( Dienstag, den 09. September 2008 um 10:30 Uhr ) | ||||
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